Magic Wedding
Die folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen finden auf Verträge zwischen Magic Wedding, vertr. d. d. Inhaberin Gudrun Reith (Auftragnehmerin), sowie deren Kunden (Auftraggeber) Anwendung.
Magic Wedding erbringt für ihre Kunden Planungsleistungen sowie die Vermittlung von Leistungen dritter Firmen für Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
a) Planung und Organisation der Veranstaltung
b) Erledigung und Durchführung sämtlicher Behördengänge, soweit nicht die persönliche Anwesenheit der Auftraggeber erforderlich ist.
c) Vermittlung von Verträgen mit Dritten, die zur Durchführung der Veranstaltung Leistungen erbringen sollen, sowie die Vertretung der Auftraggeber diesen Dritten gegenüber.
Der genaue Umfang der von Magic Wedding geschuldeten Tätigkeit wird aufgrund einer gesonderten schriftlichen Aufstellung zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin sämtliche notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Planung und Organisation der Veranstaltung notwendig sind. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die ihr mitgeteilten Informationen vertraulich zu behandeln.
Der Auftraggeber wird der Auftragnehmerin eine schriftliche Vollmacht zur Verfügung stellen, mit der die Auftragnehmerin berechtigt ist, mit den für die Durchführung der Veranstaltung beauftragten Unternehmen für den Auftraggeber tätig zu werden und verbindliche Willenserklärungen abzugeben.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gesondert vereinbarte Vergütung an die Auftragnehmerin zu bezahlen.
Dreißig Prozent der geschätzten Gesamtvergütung werden nach Abschluss des Vertrages, weitere dreißig Prozent zehn Tage vor der Veranstaltung, der Restbetrag nach Durchführung der Veranstaltung nach jeweiliger Rechnungsstellung fällig.